Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht. Hier verhelfen wir Ihnen zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Falle einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

Ein weiterer Kernpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang die Bezifferung des Ihnen entstandenen Personenschadens (Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden, etc.).

Auch bei Fragen rund um die folgenden Rechtsgebiete sind wir für Sie da:

• Medizinrecht

• Patientenrecht

• Private Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Sollten sich bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit Überschneidungen mit einem anderen Rechtsgebiet ergeben, auf welchem wir nicht tätig sind, stellen wir für Sie Kontakt zu einem auf die jeweilige Rechtsfrage spezialisierten Kollegen her.