„Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht ausschließlich der Patient“

Bereits kurz nach der Gründung der Kanzlei im Jahr 1976 erfolgte die Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Medizinrechts. Seit diesem Zeitpunkt beraten und vertreten wir ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen gegen niedergelassene Ärzte und Kliniken.

Um Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen, arbeiten wir eng mit Medizinern verschiedenster Fachrichtungen zusammen, welche uns durch Erstellung schriftlicher Gutachten – oder wenn nötig auch durch persönliche Teilnahme an einem Gerichtstermin – unterstützen

Nicht selten führt eine Fehlbehandlung zu weitreichenden und nicht mehr behebbaren Folgen, sowohl im privaten, als auch im beruflichen Leben. Wir stehen Ihnen daher auch bei Fragen in den Bereichen Krankenversicherung sowie private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung zur Seite.

Das persönliche Gespräch ist uns wichtig. In einem solchen besprechen wir zunächst ausführlich Ihr Anliegen und entwickeln einen geeigneten Weg, um Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.