Bevor Sie uns mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit beauftragen sollen Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Auch darüber informieren wir Sie im Rahmen eines ersten Gesprächs.

Generell überprüfen wir zunächst, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme gegen einen Rechtsschutzversicherer besteht oder ob die Angelegenheit auf Beratungshilfe- bzw. Prozesskostenhilfe zu führen ist.

Andernfalls hängt die Abrechnung unserer Tätigkeit von der jeweiligen Angelegenheit ab. Je nach Komplexität des Falles erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, vereinbaren wir ein Pauschalhonorar oder die Abrechnung erfolgt aufgrund einer individuell mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung.